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  1. Das Geschäftsmodell des Emittenten insgesamt oder ein wesentlicher Teil ist komplex, für Außenstehende schwer verständlich oder schwer kommunizierbar.




  2. Das Geschäftsmodell des Emittenten insgesamt oder ein wesentlicher Teil kann in Zusammenhang mit Geldwäsche, Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung oder ähnlichen Delikten gebracht werden.




  3. Das Wettbewerbsumfeld des Emittenten ist komplex und es gibt viele Wettbewerber.




  4. Die Konzernstruktur des Emittenten ist komplex, für Außenstehende schwer nachvollziehbar oder undurchsichtig, insbesondere ist sie verschachtelt oder weit, auch international, verzweigt.




  5. Zwischen dem Emittenten und wesentlichen Aktionären bestehen enge Verflechtungen, z.B. Personenidentität im Vorstand bzw. Aufsichtsrat oder intensive Geschäftsbeziehungen.




  6. Der Emittent hat keinen Ankeraktionär (mindestens 10% des Grundkapitals oder der Stimmrechte).




  7. Die Finanzberichterstattung des Emittenten ist komplex, für Außenstehende schwer verständlich oder schwer kommunizierbar.




  8. Wichtige Finanzkennzahlen des Emittenten weichen erheblich von vergleichbaren Zahlen verschiedener Wettbewerber ab (z.B. deutlich höhere EBIT-Marge als Wettbewerber bei ansonsten ähnlichen Finanzkennzahlen).




  9. Führungskräfte des Emittenten haben in den letzten zwölf Monaten in signifikantem Umfang dessen Aktien verkauft (Directors‘ Dealings).




  10. Der Emittent bietet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung lediglich eine Guidance anhand qualitativer Umschreibungen zu den Geschäftsaussichten und nicht anhand konkreter Zahlenangaben an, oder er bietet überhaupt keine Guidance an.




  11. Gegen den Emittenten liefen in den letzten 24 Monaten Ermittlungen durch Behörden wegen straf- oder aufsichtsrechtlicher Verstöße.




  12. Der Börsenkurs der Aktien des Emittenten ist innerhalb der letzten zwölf Monate erheblich gestiegen.




  13. Ein wesentlicher Teil der Aktionäre ist zu deutlich niedrigeren Kursen als zum aktuellen Zeitpunkt eingestiegen.




  14. An den Börsen besteht insgesamt eine hohe Volatilität.




  15. Der Emittent hat keine Vorsorge für den Fall einer Short Attack getroffen (z.B. Analyse von Angriffspunkten, Mitarbeiterschulung, Vorhalten eines Notfall- bzw. Verteidigungsleitfadens).